Sonntag, 31. Juli 2011

Einwanderung Paraguay

Für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis (Cédula de Identidad) -auch Dauervisum- in Paraguay benötigt man:
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundeszentralregister)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet), Scheidungsurteil (falls geschieden).
  • Kopie eines Reisepasses, der bei der Einreichung der Papiere noch länger als 6 Monate gültig ist. Alle benutzten Seiten des Passes (also auch die Seiten mit Visa-Stempeln oder Vermerken anderer Länder, etc.) müssen fotokopiert und diese Kopien notariell beglaubigt werden. Eine Kopie inkl. notarieller Beglaubigung ist in Asunción bei einschlägigen Notaren (z.B. direkt neben der Einwanderungsbehörde) für wenige Cent (idR 25 – 50 Cent) pro Seite zu bekommen. In der Behörde werden diese Kopien, Paß-Gültigkeit und vor allem das 90-Tage-Visum nochmals separat beglaubigt.
  • Gesundheitszeugnis - wird in Paraguay ausgestellt und kann bei jedem niedergelassenen Arzt, in jeder Klinik oder in jedem Krankenhaus beantragt werden. Es werden idR ein allgemeiner Bluttest sowie zwei Röntgenbilder der Lunge erstellt. Man sollte mit ca. 3 Tagen zwischen Gesundheitstest und Ausstellung des Gesundheitszeugnisses rechnen. Das Gesundheitszeugnis muß anschliessend zusätzlich vom paraguayischen Gesundheitsamt zertifiziert werden (Dauer: 1-5 Stunden).
Die Dokumente (insbesondere das polizeiliche Führungszeugnis) sollten nicht älter als drei Monate bei Vorlage in Paraguay sein!

Seit Anfang 2005 muß das Führungszeugnis den Vermerk “Überbeglaubigt für Ausland” tragen. Bei der Beantragung deshalb bitte unbedingt darauf hinweisen.

Zusätzlich zum polizeilichen Führungszeugnis aus Deutschland muß eine Auszug aus dem Interpol-Register vorgelegt werden. Dieser kann in Asunción beantragt werden und wird idR sofort, zumindest aber innerhalb einer Stunde, ausgestellt. Zur Beantragung müssen neben dem Reisepaß auch zwei einzelne Paßfotos vorgelegt werden (werden in den Auszug eingeklebt).

Alle Dokumente (auch der Reisepaß) müssen von einem in Paraguay zugelassenen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Die Kosten lagen 2009 bei ca. 8,- Euro pro Seite.

Des Weiteren benötigt man einen Eigenkapitalnachweis in Höhe von 5.000,- US-Dollar pro Person. Über dieses Eigenkapital kann man spätestens nach Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung frei verfügen, idR reicht aber bereits ein entsprechender Kontoauszug einer paraguayischen Bankfiliale (was bedeutet, daß das Kapital auch bereits vor Ausstellung der Cédula wieder abgehoben werden kann). Der Eigenkapitalnachweis entfällt, wenn man bereits Grundbesitz in Paraguay hat, welcher nach objektiver Beurteilung mindestens 5.000 US$ wert ist.

Um in Paraguay ohne Daueraufenthaltsgenehmigung (Cédula) ein Bankkonto eröffnen zu können, werden idR die gleichen Unterlagen wie bei der Einwanderungsbehörde verlangt. Es ist aber ausreichend, die selben Unterlagen vor Einreichung bei der Behörde in der Bank zu präsentieren und dort vom Bankangestellten kopieren zu lassen (die Unterlagen müssen also nicht doppelt beantragt werden). Gfl. benötigt man zusätzlich eine Bankauskunft von einer Bank (idR der Hausbank) in Deutschland.

Alle in Deutschland ausgestellten Dokumente müssen im Original an das zuständige paraguayische Konsulat mit der Bitte um Beglaubigung der Dokumente übersandt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland:

Botschaft von Paraguay
Konsulatsabteilung
Hardenbergstraße 12
D -10623 Berlin
Tel.:030 - 31 99 86 - 12 (Fax: 17)

Hinweis: Die Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde nehmen den Antrag nur dann entgegen, wenn wirklich alle Unterlagen, Fotos etc. komplett vorliegen. Ein Nachreichen von Dokumenten oder Paßfotos ist idR nicht möglich. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn evtl. die 3-Monatsfrist einiger Unterlagen überschritten wird, sollte es mit der Komplettierung der Antragsunterlagen zu lange dauern.

Die gesamte Antragstellung inkl. aller Gebühren, Übersetzungen und Kosten für Beglaubigungen, Fotos etc. sollte zwischen 300 und max. 500 Euro liegen.

Die Einwanderungsbehörde stellt nach Annahme des Antrags eine Quittung aus, welche die Einreichung des Antrags nachweist. Mit dieser Quittung erhält man bereits ein besonderes Aufenthaltsrecht. Gegen Vorlage dieser Quittung bekommt man später die Aufenthaltsgenehmigung ausgehändigt. Erst mit dieser Aufenthaltsgenehmigung erhält man in der Meldestelle den paraguayischen Personalausweis (hier ist ein gesonderter Antrag notwendig, der aber recht schnell bearbeitet wird).

Zwischen Annahme des Antrags (inkl. Ausstellung der Quittung) und Ausgabe der Aufenthaltsgenehmigung vergehen schnell mehrere Monate. Auf Einwanderung spezialisierte Anwälte oder Agenturen erreichen jedoch regelmäßig wesentlich schnellere Bearbeitungszeiten. Die Honorare derartiger Anwälte oder Agenturen variieren sehr stark und liegen je nach Anbieter zwischen 300 und einigen tausend Euro.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen